Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht ist ein spezieller Bereich im Strafrecht, der sich mit Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden befasst, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In dieser Phase des Lebens sind junge Menschen besonders anfällig für Fehlverhalten und können leicht auf die schiefe Bahn geraten. Das Jugendstrafrecht hat daher das Ziel, nicht nur strafrechtliche Sanktionen zu verhängen, sondern auch erzieherische Maßnahmen zu ergreifen, um den jungen Menschen auf den richtigen Weg zurückzuführen.

In diesem sensiblen Bereich des Strafrechts spielt der Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht eine entscheidende Rolle. Ein solcher Anwalt ist auf die rechtliche Vertretung von Jugendlichen und Heranwachsenden spezialisiert und verfügt über das notwendige Fachwissen und die Erfahrung, um in diesen Fällen effektiv zu agieren. Hier sind einige Gründe, warum die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts für Jugendstrafrecht von entscheidender Bedeutung sein kann:

Schutz der Rechte des Jugendlichen: Jugendliche sind oft nicht ausreichend über ihre Rechte informiert. Ein erfahrener Anwalt für Jugendstrafrecht sorgt dafür, dass die Rechte seines Klienten gewahrt werden, und stellt sicher, dass der Jugendliche fair behandelt wird. Vertretung vor Gericht: Wenn der Fall vor Gericht geht, ist es entscheidend, einen Anwalt zu haben, der die Interessen des Jugendlichen vertritt. Der Anwalt kann auf die Besonderheiten des Jugendstrafrechts und die Bedürfnisse des jungen Mandanten eingehen.

Vermeidung schwerwiegender Konsequenzen: Das Jugendstrafrecht verfolgt das Ziel der Resozialisierung. Ein erfahrener Anwalt kann sich dafür einsetzen, dass alternative Maßnahmen wie Sozialstunden, Bewährung oder Jugendstrafe zur Bewährung erwogen werden, anstatt eine langjährige Haftstrafe zu verhängen. Unterstützung bei der Bewältigung der Situation: Eine Straftat kann für Jugendliche und ihre Familien äußerst belastend sein. Ein Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht kann nicht nur rechtlichen Beistand bieten, sondern auch emotionale Unterstützung und Beratung anbieten.

Prävention von Rückfällen: Ein erfahrener Anwalt kann dazu beitragen, dass der Jugendliche die Ursachen seines Fehlverhaltens erkennt und Maßnahmen zur Vermeidung von Rückfällen entwickelt. Insgesamt ist ein Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht ein wichtiger Partner für Jugendliche und ihre Familien, wenn es um die Bewältigung von strafrechtlichen Problemen geht. Er arbeitet daran, die bestmöglichen Ergebnisse für den Jugendlichen zu erzielen und ihm die Chance auf eine positive Zukunft zu geben.

Der Streit ums Fahren ohne Fahrschein

Der Streit ums Fahren ohne Fahrscheinn – Weiterhin Straftat oder doch nur Ordnungswidrigkeit?
Seit vielen Jahren, wenn nicht Jahrzehnten ist stark umstritten, ob das Fahren ohne gültigen Führerschein tatsächlich gemäß § 265 a StGB als Straftat behandelt werden sollte. Viele Juristen und Politiker sind nämlich der Ansicht, dass das Erschleichen einer Leistung vielmehr als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden sollte und im Ergebnis nicht zu Geld- oder sogar Gefängnisstrafen führen sollte.

Das Erschleichen einer Leistung nach § 265 a StGB
Das Erschleichen einer Beförderung aus § 265 a StGB wird von vielen Menschen als unnötiger Straftatbestand bezeichnet und hinsichtlich seiner Erforderlichkeit angezweifelt. Die Kritik von Juristen, Politikern und der Allgemeinheit richtet sich in der Regel dagegen, dass durch die Qualifizierung der Leistungserschleichung als Straftat die sozial Schwachen noch stärker stigmatisiert und bestraft würden. Denn meist würden gerade die sozial Schwachen kein Ticket kaufen, weil sie es sich nicht leisten können. In der Folge müssen sie dann meist ein „erhöhtes Beförderungsentgelt“ entrichten, welches sie nicht selten ebenfalls nicht begleichen können und dann zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Kann diese nicht aufgebracht werden, folgt die Ersatzfreiheitsstrafe nach § 43 StGB.

Was erfordert das „Erschleichen “ einer Leistung?
Auch hierüber gibt es Streit zwischen Lehre und Rechtsprechung. So wird für die Bejahung der Erschleichung vonseiten der herrschenden Lehre ein Umgehen oder sogar Ausschalten von Sicherheitsvorkehrungen gefordert. Ein reines „Sitzen“ in Bus und Bahn würde dieser Anforderung nicht genügen. In der Rechtsprechung wird ein Erschleichen hingegen schon dann angenommen, wenn der Anschein des ordnungsgemäßen Verhaltens nicht eingehalten wird. Hinsichtlich der Rechtsprechung wird hier wohl auch so schnell keine Veränderung eintreten. Allerdings gibt es auf politischer Ebene viele Bestrebungen, das Delikt des Fahrens ohne Fahrschein nur noch als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Die Bundesländer Berlin und Thüringen haben hierzu schon im Jahr 2019 eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht.

Es gibt auch Argumente für das Festhalten am Straftatbestand
Es gibt aber auch Stimmen, die am Straftatbestand des Erschleichens von Leistungen festhalten möchten. Und zwar deshalb, weil kein logischer Grund dafür vorliegt, das Erschleichen einer Beförderung für weniger „schlimm“ zu halten als das Erschleichen des Zugangs zu Fußballspielen oder zu Opernaufführungen.

Neue Überprüfung steht an
Derzeit strebt die neue Bundesregierung eine Überprüfung der Strafen fürs Schwarzfahren an. Geprüft werden insbesondere die Berechtigung, Handhabbarkeit und Wertungswidersprüche der jetzigen Regelungen. Man darf gespannt sein, was bei dieser Überprüfung rauskommt. Wer sich informieren lassen möchte findet beispielsweise bei straf-verteidigung-hamburg.de Hilfe

Rechtsanwältin für Strafrecht

Das Strafrecht ist ein sehr umfangreiches Thema. Als Laie hat man es schwer hier einen Überblick zu erhalten. Daher sollte man sich im Ernstfall immer an einen Fachmann wenden. In dem Falle wäre das ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, die sich auf dieses Thema spezialisiert haben. Wenn Sie in dieser Hinsicht einen Anwalt zu Rate ziehen möchten, finden Sie bei Rechtsanwalt für Strafrecht die Möglichkeit dazu.

Das Strafrecht an sich, beinhaltet einen Teil aus dem Öffentlichen Recht. Straftaten, die begangen werden, müssen entsprechend geahndet und je nach Schwere auch verurteilt werden. Man unterscheidet hierbei das materielle Strafrecht vom formellen Strafrecht. Straftaten können unterschiedlicher Natur sein, bei denen zunächst die Rechtswidrigkeit und die Schuldfrage geklärt werden muss.

Folgende Straftaten fallen unter anderem unter das Strafrecht:

  • Nötigung
  • Urkundenfälschung
  • Freiheitsraub
  • Betrug
  • Körperverletzung
  • Tötung
  • Geiselnahme
  • Hausfriedensbruch
  • Erpressung
  • Raub
  • Delikte im Straßenverkehr

Wie hoch die Strafe am Ende ausfällt, ist von Fall zu Fall anders einzuordnen. Zunächst muss die Schuld des Täters unter die Lupe genommen werden. Zudem richtet sich die Strafe nach der Höhe des Vergehens. So wird das Strafmaß für einen Raub sehr viel niedriger angesetzt, als beispielsweise bei einem Tötungsdelikt.

Und ganz egal, ob Täter oder Opfer, jeder hat das Anrecht auf einen Anwalt. Dieser kostet natürlich entsprechend. Wenn Sie sich jedoch keinen Anwalt leisten können, dann haben Sie die Möglichkeit, die sogenannte Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Schnelle Hilfe

Kommt es beispielsweise zu Wohnungsdurchsuchungen oder gar zu einer Festnahme, dann ist natürlich schnelle Hilfe von Nöten. Hier erreichen Sie die Anwältin über das Notfalltelefon. Wichtig ist jedoch auch bei einem Strafbefehl oder einer Anklageschrift, sich so schnell wie möglich in der Anwaltskanzlei zu melden und mit einem Strafverteidiger in Kontakt zu treten.

Es gibt immer wieder im Leben Situationen in denen man einen Anwalt benötigt – ganz egal ob Täter oder Opfer – jeder hat hat das Recht auf eine faire Verhandlung.