Immobilienmakler fungieren als Vermittler beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien wie Grundstücken, Häusern und Wohnungen, wobei sie als Vermittler für den Verkäufer oder Vermieter auf der einen und den Käufer oder Mieter auf der anderen Seite auftreten. In den meisten Fällen wird der Makler vom Verkäufer der Immobilie beauftragt. Wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen oder vermieten wollen, zum Beispiel in Langenhagen, kann ein Immobilienmakler eine wichtige Hilfe sein.
Brauche ich überhaupt einen Immobilienmakler?
Es ist möglich, ein Haus oder eine Wohnung ohne die Hilfe eines Immobilienmaklers zu vermieten oder zu verkaufen, aber in diesem Fall müssen Sie alle Formalitäten selbst erledigen. Dies erfordert viel Erfahrung in der Bewertung der Immobilie, im Umgang mit Behörden, in Rechtsfragen und bei den Verhandlungen über den Kauf und Verkauf. Der Kauf und Verkauf einer Immobilie ohne einen Immobilienmakler kostet Zeit und Mühe.
Frühzeitige Schätzung des Werts einer Immobilie
Natürlich kann Ihnen ein Immobilienmakler dabei helfen, den Preis für die zu verkaufende Immobilie festzulegen, aber Sie haben bessere Chancen, wenn Sie im Voraus wissen, wie viel Ihre Wohnung oder Ihr Haus wert ist. Sie können auch feststellen, ob ein Makler ein realistisches Angebot macht.
Wie hoch ist die Vermittlungsgebühr bei Immobilienmakler?
Die Vermittlungsgebühr, oft auch als Vermittlungsprovision oder Maklercourtage bezeichnet, richtet sich nach dem Kaufpreis der Immobilie und ist nur im Falle eines Vermittlungsgeschäfts zu zahlen. Sie kann in der Regel frei ausgehandelt werden, muss aber innerhalb der normalen Grenzen des jeweiligen Bundeslandes liegen.
Wer bezahlt oder wie wird ein Immobilienmakler bezahlt?
Bis Ende 2020 haftete der Käufer häufig in vollem Umfang für die Kosten des Immobilienmaklers, auch wenn der Verkäufer den Makler darum gebeten hatte. Dies hat sich mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Kostenbeteiligung bei der Vermittlung von Verträgen über den Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen geändert. Seit 1. Januar 2021 gilt die Regel, dass beide Parteien die Kosten zu gleichen Teilen tragen, wenn sie eine Immobilie über einen Makler verkaufen oder finden. Diese Regelung gilt nur für die private Nutzung von Immobilien und nicht für den Erwerb von Mietwohnungen, Gewerbeimmobilien oder unbebauten Grundstücken.
Wie sollte der Vertrag mit dem Immobilienmakler abgeschlossen werden?
Neue Formularanforderungen. Seit dem 23. Dezember 2020 müssen Maklerverträge über Einfamilienhäuser oder Wohnungen mindestens in Textform abgeschlossen werden (§ 126b BGB). Das gilt auch unabhängig davon, ob es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher handelt oder nicht, was eine Ausnahme im neuen Rechtsrahmen darstellt.