Was man über den Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wissen sollte

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Der Fachanwaltstitel des Rechtsanwalts für Arbeitsrecht gehört mit zu den ältesten Gebieten im deutschen Recht. Knapp 20 Prozent der Fachanwälte arbeiten im Fachgebiet des Arbeitsrechts.
Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kümmert sich um alle Belange, die im arbeitsrechtlichen Umfang enthalten sind. Hauptsächlich geht es hierbei um den Schutz von Arbeitnehmern, damit eine Ausbeutung oder schlechte Arbeitsbedingungen verhindert werden können.

Laut § 10 der Fachanwaltsordnung muss ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wie zum Beispiel die Kanzlei BKS aus Mainz die folgenden Kenntnisse erbringen:

Das Individualarbeitsrecht:
Hier geht es um den Abschluss und die Änderungen eines Arbeitsvertrages oder eines Ausbildungsvertrages. Ebenso Thema ist der Inhalt und die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses und der Kündigungsschutz. Als Schwerpunkt gelten auch die Grundlagen der betrieblichen Altersvorsorge, der Schutz von besonderen Personengruppen, besonders von Schwangeren und Müttern, Jugendlichen und Schwerbehinderten.

Das kollektive Arbeitsrecht:
In diesem Themenbereich muss der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Kenntnisse in Tarifverträgen, Personalvertretungsrecht, Betriebsverfassungsrecht und den Grundlagen des Mitbestimmungsrechts aufweisen können.

Was macht ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
ganz einfach erklärt anhand eines Beispiels, wenn die Lohnzahlung eingestellt wird, kann der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht die finanziellen Ansprüche einklagen. Außerdem kontrolliert ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, ob alle Zusatzleistungen tatsächlich gezahlt wurden, wenn einem Sonderleistungen zustehen. Ebenso wird ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht im Falle einer längeren Erkrankung Sorge dafür tragen, dass die Entgeltfortsetzung reibungslos verläuft.

Was kostet eine Rechtsberatung?
Im ersten Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wird der Anwalt prüfen, ob sich Klagen überhaupt lohnen wird, genauer gesagt wie die Erfolgschance ist. Im Regelfall muss man hier mit Kosten von rund 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer rechnen. Trifft man sich vor dem Arbeitsgericht wieder, dann tragen beide Parteien, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre Kosten selbst.