Wann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?

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Die Kündigungsschutzklage ist ein wichtiges Instrument, um Arbeitnehmern zu helfen, ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen. Doch wann lohnt sich eine Klage wirklich?

Kündigungsschutzklagen sind ein wichtiger Teil des Kündigungsschutzrechts. Sie stellen sicher, dass Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verlieren, einen gerechten Ausgleich erhalten. Kündigungsschutzklagen können von Arbeitnehmern eingereicht werden, die den Verdacht haben, dass ihre Kündigung unwirksam ist oder dass sie aus ungerechtfertigten Gründen entlassen worden sind.

Wann ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll?

Eine Kündigungsschutzklage ist ein Rechtsmittel, das Arbeitnehmer gegen willkürliche oder unberechtigte Kündigungen ihres Arbeitsverhältnisses einlegen können. Wenn einige der folgenden Kriterien erfüllt sind ist eine Kündigungschutzklage lohnenswert:

– Die Kündigung ist offensichtlich willkürlich oder unberechtigt.
– Die Kündigung erfolgt in mündlicher Form oder per E-Mail.
– Der Arbeitgeber beachtet den Sonderkündigungsschutz nicht. (zum Beispiel Kündigung trotz Schwangerschaft)
– Es liegen keine Gründe vor, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen würden.
– Der Arbeitnehmer hat besondere familiäre oder soziale Verpflichtungen, die es ihm unmöglich machen, eine neue Stelle zu finden.Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie eine Kündigungsschutzklage einlegen sollten oder nicht, sollten Sie sich immer von einem Anwalt beraten lassen.Ablauf der Klage
Der erste Schritt bei der Durchsetzung Ihrer Schutzklage ist die Einreichung der Klage beim zuständigen Arbeitsgericht. Innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung muss der Antrag eingereicht werden, da ansonsten die Klage unzulässig wird.

Beide Parteien erhalten eine Ladung zur Güteverhandlung mit dem Ziel einer gütlichen Einigung, die auch als Vergleich bezeichnet wird. Der Prozess endet ohne richterlichen Urteil.
Wenn man sich bei dem Gütetermin nicht einigen kann, kommt es zu einem Kammertermin, bei dem beide Parteien schriftlich ihre Stellungnahme mitteilen.

Sollte auch beim Kammertermin keine Einigung erzielt werden, fällt das zuständige Gericht ein Urteil.
Sollte das Gericht entscheiden, dass die Kündigung unwirksam ist, so wird der Arbeitnehmer in seinem Amt bestätigt und kann weiterarbeiten. Sollte das Gericht jedoch entscheiden, dass die Kündigung wirksam ist, so hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung.

Kündigungsschutzklage: mit Anwalt oder ohne?

Für Arbeitnehmer, die ihren Job verlieren, ist es oft schwer, sich selbst zu verteidigen. Oft sind sie emotional angespannt und wissen nicht genau, worauf es bei einer Kündigung ankommt. In diesem Fall ist es ratsam, sich an einen Anwalt wie zum Beispiel Rechtsanwalt Heinze zu wenden. Dieser kann bereits im Vorfeld einschätzen, ob die Kündigung unwirksam ist und ob sich eine Klage lohnt.

Weitere Vorteile, die für die Beauftragung eines Anwaltes sprechen

– Der Anwalt kann die Rechtmäßigkeit der Kündigung prüfen
– Der Anwalt ist beim Verfassen der Klage behilflich.
– Verhandlungen eines Anwaltes erhöhen die Erfolgschancen.